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StGB � 74c Einziehung des Wertersatzes

StGB � 74c Einziehung des Wertersatzes

[ Auszug: (1) Hat der T�ter oder Teilnehmer den Gegenstand, der ihm zur Zeit der Tat geh�rte oder zustand und auf dessen Einziehung h�tte erkannt werden k�nnen, vor der ... ]